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   OLG Frankfurt, 08.12.2016 - 2 Ausl A 22/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52444
OLG Frankfurt, 08.12.2016 - 2 Ausl A 22/15 (https://dejure.org/2016,52444)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.12.2016 - 2 Ausl A 22/15 (https://dejure.org/2016,52444)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 2 Ausl A 22/15 (https://dejure.org/2016,52444)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33 IRG, § 19 Abs. 4 GG, AuslV D-USA Art. 22, AuslV D-USA Art. 2
    Unzulässigkeit einer Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten in die USA; Anforderungen an die Einhaltung des Spezialitätsgrundsatzes

  • rechtsportal.de

    IRG § 24 Abs. 1
    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten in die USA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nzz.ch (Pressebericht, 12.12.2016)

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Schweizer vor US-Haft gerettet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 57
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 175/16

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2016 - 2 AuslA 22/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 24. März 2016 (Az.: 2 BvR 175/16) den Beschluss des Senats vom 22. Dezember 2015 aufgehoben und die Sache insoweit an den Senat zurückverwiesen.
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19

    Sachaufklärung im Auslieferungsverfahren durch Einholung einer Erklärung des

    Danach kommt es darauf an, ob und ggf. wie die Einhaltung des Spezialitätsgrundsatzes bei einer Auslieferung des Verfolgten in die Vereinigten Staaten nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sichergestellt werden kann (vgl. hierzu OLG Frankfurt NStZ-RR 2017, 57), denn nach der insoweit von den US-amerikanischen Gerichten teilweise vertretenen Auffassung ist der Grundsatz der Spezialität lediglich als Gegenstand des internationalen Rechts als Vorrecht des Auslieferungsstaates anzusehen, um seine Würde und seine Interessen zu schützen, nicht als ein Recht, das dem jeweiligen Verfolgten zustehe.
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